Lutz Hirsch von HIRSCHTEC über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist gefallen und einige sind damit unzufrieden. Doch das Urteil kann auch positives in der Digitalisierung bewirken. Lutz Hirsch, von HIRSCHTEC, gibt seine Expertenmeinung zum Urteil.

Lutz Hirsch von HIRSCHTEC über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung birgt Chancen und Risiken: Die Lösung? Eine konsequent Cloud-basierte Infrastruktur!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden – und zwar zugunsten einer spanischen Gewerkschaft und mit weitreichenden Konsequenzen: Zukünftig sind alle EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Arbeitgeber zu Systemen der Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Zwar werden Chancen und Risiken dieser Entscheidung in der öffentlichen Debatte aktuell sehr kontrovers diskutiert, die Wahrheit liegt aber auch hier – und wie so oft – irgendwo dazwischen.

Einerseits erscheint das Urteil, da immer mehr Arbeit auch in die Freizeit verlagert wird, verständlich – sprich, Mitarbeiter beantworten ihre E-Mails bereits morgens auf dem Weg zur Arbeit in der Bahn. Sie finalisieren abends zuhause am Laptop ihre Präsentation für den Kundentermin am nächsten Tag. Oder aber: Sie informieren sich via Smartphone und mobilem Intranet über die neuesten Unternehmensnachrichten. In Summe kommen da leicht ein bis zwei Stunden Arbeitszeit pro Tag zusammen, die durch kein Zeitsystem erfasst werden.

Andererseits konterkariert die Entscheidung des EuGH genau diese – und von Mitarbeitern oft auch gewünschten – neuen flexiblen Arbeitsmodelle bzw. hebelt sie gar komplett aus. Gerade weil die Richter mit dem Urteil die Bedeutung des Grundrechts jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit betonen, werden sich Mitarbeiter in Unternehmen zukünftig eventuell dreimal überlegen, ob sie ihre E-Mails morgens schon eine halbe Stunde in der Bahn beantworten oder dies eher sein lassen und warten bis sie im Büro sind. Denn auch die halbe Stunde Arbeiten in der Bahn würde laut Urteil erfasst werden müssen – und folglich dem Mitarbeiter später bei seiner immer mehr verdichteten Arbeit im Büro „fehlen“.

Wir stecken daher in einem Dilemma: Die Arbeit verdichtet sich immer mehr, die Arbeitsmodelle sollen flexibler werden, Mitarbeiter wollen sich auch stärker einbringen. Die Arbeitszeit soll aber nicht stillschweigend über den gesetzlichen und tariflich vereinbarten Rahmen ausgeweitet werden.

Gefordert ist daher auch eine gesteigerte Effizienz in der Informationsarbeit. Mitarbeiter sollten nicht mehr lange nach arbeitsrelevanten Informationen suchen müssen, sie sollten sich schnell untereinander abstimmen und Prozesse ohne Zeitverluste abwickeln können. Hier ist ein großes Potential, das bisher noch im Zuge der Digitalisierung des Kerngeschäftes vernachlässigt wurde. Die gesteigerte Rolle von künstlicher Intelligenz wird hier aber einen neuen Schub geben und viele kleine Helferlein für die digitale Büroarbeit anbieten. Von automatisierten Übersetzungen, Handlungsempfehlungen, KI-gestützten Suchen und Kommunikationsmöglichkeiten bis zur automatischen Abwicklung von Prozessen: Die Entlastung der Mitarbeiter kann viele Facetten zeigen.

Und noch eine wichtige Rahmenbedingung: Die alte Stechuhr hat ausgedient, Cloud-basierte und teilautomatisierte Arbeitszeiterfassung ist stark im Kommen. Das heißt: Die Mitarbeiter können das Zeiterfassungssystem jederzeit über eine Cloud-Plattform bzw. eine App erreichen – bestenfalls sogar mit einem eingebauten „Tracker“, der bei Erledigung einer Arbeitsaufgabe automatisch den mit ihr einhergehenden Zeitaufwand misst.

Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern auch zukünftig ein großes Maß an Flexibilität bieten möchten, wird es darauf ankommen genau solche Plattformen bereitzustellen. Dann kann das Urteil tatsächlich sogar zum Gewinn werden – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!


Autor: Lutz Hirsch, geschäftsführender Gesellschafter von HIRSCHTEC

Lutz Hirsch ist geschäftsführender Gesellschafter von HIRSCHTEC. 2005 gründete der Diplom-Physiker die Hamburger Full-Service Intranet Agentur. HIRSCHTEC ist auf die Digitalisierung der internen Kommunikation und Zusammenarbeit spezialisiert und zählt laut BVDW-Ranking 2019 zu den 50 größten Digitalagenturen in Deutschland und belegt Platz 3 unter den am schnellsten wachsenden. Zu den Kunden von HIRSCHTEC gehören u. a. die Deutsche Bahn, die Bundesbank, Air Liquide, Siemens Gamesa, Stadtwerke Düren, FRoSTA und Weleda.

Über HIRSCHTEC:

Seit 2005 digitalisiert HIRSCHTEC interne Kommunikation und Zusammenarbeit. Als Full-Service Intranet Agentur hat sich HIRSCHTEC auf die schlüsselfertige Einführung von Intranets und Kollaborationslösungen spezialisiert. Der Hauptstandort in Hamburg wird durch Büros in Düsseldorf, Berlin, München, Mannheim, Wien und Zürich ergänzt. Das heute 106-köpfige HIRSCHTEC-Team unterstützt Kunden wie die Deutsche Bahn, Deutsche Bundesbank, Air Liquide, Siemens Gamesa, Stadtwerke Düren, FRoSTA und Weleda. Sie werden begleitet von der Strategieentwicklung über die Konzeptions- und Umsetzungsphase bis hin zum Betrieb und der redaktionellen Intranet-Betreuung. Die 360-Grad-Agentur gehört laut BVDW-Ranking 2019 zu den 50 größten Digitalagenturen in Deutschland und belegt Platz 3 unter den am schnellsten wachsenden.

 

Post Author: Redaktion des ROBINAUT