Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist gefallen. Aber ist es für junge Arbeitnehmer tatsächlich eine Lösung oder doch ein unzeitgemäßes Hindernis? Ursula Flade-Ruf gibt ihre Expertenmeinung zum Urteil:
Ursula Flade-Ruf von mip Management Informationspartner über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten
Ich kann mich Herrn Berg von bitkom nur anschließen. Flexibelste Arbeitszeitmodelle sind gerade auch bei der jüngeren Generation hoch gefragt.
Die Gängelung in deren Gestaltung über eine tägliche Höchstarbeitszeit und die Minimum Pause ist Kontra-Produktiv und nicht zeitgemäß. Gerade Mitarbeiter in der IT bringen oftmals aus eigenem Antrieb in Projekthochphasen großes Engagement auf, um den Erfolg des Projektes sicher zu stellen. In ruhigeren Zeiten werden diese Aufwände kompensiert. Hier ist auch ein Stück weit jeder einzelne gefragt. Durch die Erfassung von Arbeitszeiten auf dem online Weg ergeben sich Vor- und Nachteile.
Der Vorteil:
Es hilft bei der Eigenorganisation und der zeitnahen Information der Teamleiter / Unternehmen.
Der Nachteil:
Dem Verlangen auch des Staates möglichst viel kontrollieren zu wollen, wird hier extrem nachgegeben.
Apps, die Arbeitszeiten erfassen, herzustellen, wird kein Problem sein, eher stellt sich hier wie an vielen anderen Stellen die Frage nach Standards und Interfaces. Für eine Digitalisierung wird die Einbindung in den Unternehmensprozess ausschlaggebend, oder anders ausgedrückt: Keine Insellösungen. Außerdem ist hier zu berücksichtigen, dass diese personenbezogenen Daten in höchstem Maße schutzbedürftig sind.
Autor: Ursula Flade-Ruf, von mip Management Informationspartner GmbH

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