Frank Siewert von Comarch über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist gefallen. Handelt es sich dabei um einen anachronistischen Schritt zurück zur Stechuhr-Diktatur oder ist es gar selbst ein Treiber der Digitalisierung? Frank Siewert, Vorstand bei Comarch, gibt seine Expertenmeinung zum EuGH-Urteil

Frank Siewert von Comarch über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Eigentlich ist das Urteil wie ein Dinosaurier, eine Rolle rückwärts hin zu weniger Flexibilität. Doch paradoxerweise kann genau diese Entscheidung zu einer weitreichenden Digitalisierung und einer flächendeckenden Verbreitung von IoT-Lösungen beitragen. Das Internet of Things bietet hier sogar ein Mehr an Flexibilität, jeder Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit quasi im Vorbeigehen erfassen. So gesehen ist das Urteil eben kein Schritt zurück zur Stechuhr-Kultur, sondern ein Sprung vorwärts in die digitale Zukunft. Unternehmen erfassen die Arbeitszeit und statten sich gleichzeitig mit Zukunftstechnologie aus, deren Möglichkeiten noch viel weiter reichen.

Hier wären die Stichworte Industrie 4.0 mit smarten Maschinen und digitale Einkaufswelten mit intelligenten Kassen zu nennen. Basierend auf dem Internet of Things (IoT) wurde eine Lösung für die Zeiterfassung entwickelt, welche die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung auf schnelle, sichere und flexible Weise erfüllt, ohne dass die Anwender dafür Hardware vorhalten müssen. Seit mehreren Jahren ist die Lösung Comarch TNA (Time and Attendance) bei Unternehmen im Einsatz. Sie bietet sich für die Dokumentation an, da sie auch eine mobile Nutzung ermöglicht. So funktioniert die Lösung per Chipkarte, per Smartphone und auf allen Devices wie Tablet, Laptop oder Desktop-PC. Damit können die bereits bei den jeweiligen Unternehmen für Zugangskontrolle eingesetzten Chipkarten für die Zeiterfassung genutzt werden. Wer ein dienstliches Smartphone besitzt oder das private nutzen möchte, kann die Zeit erfassen, ohne dafür unbedingt einen Rechner zu starten.

Freischaltung und Account lassen sich schnell umsetzen, in wenigen Minuten ist die Lösung mit Erfassungsgerät und Endgerät einsatzfähig. Weitere Vorteile sind die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe, schnelle Inbetriebnahme ohne Verlegen von Leitungen oder Anschluss ans Stromnetz,  kostengünstige Umsetzung sowie Schutz vor Manipulation. Das System gewährt dem Arbeitgeber anhand anschaulicher Berichte einen ständigen Überblick zur Verwaltung der Mitarbeiteranwesenheit.

Da der Arbeitgeber generell angehalten ist, seiner Fürsorgepflicht in der Abbildung der Ruhezeiten nachzukommen, kann er deren Einhaltung in der Anwendung einsehen. Dem Mitarbeiter wird ein intuitiver Kommunikationskanal zur Verfügung gestellt, mit dem Dienstreisen, Urlaube, An- und Abwesenheiten dem Arbeitgeber gemeldet werden können sowie ein Informationsaustausch am Arbeitsplatz unterstützt wird.


Über Comarch:

Comarch ist ein weltweit aktiver Spezialist für IT-Lösungen mit über 5.300 Mitarbeitern in 31 Ländern. Das Portfolio umfasst z.B. Business-Software für große und mittelständische Unternehmen (ERP, Finanzen, CRM, BI, EDI, DMS/ECM) und IT-Infrastruktur, Hosting- und Outsourcing-Services. Auch in Bereichen wie Healthcare, Telekommunikation, Banking & Versicherungen stellt Comarch umfassende Lösungen bereit. In Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügt Comarch über 12 Standorte.

Post Author: Redaktion des ROBINAUT