Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist gefallen. Wie kann man – mit Blick auf die Digitalisierung – als modernes Unternehmen darauf reagieren? Der Director Product Manager von ATOSS, Markus Wieser, gibt seine Expertenmeinung zum Urteil.
Markus Wieser, Director Product Manager bei ATOSS, über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie als Experte, mit Hilfe von intelligenter Software-Prozessautomation diese Vorgabe zu realisieren?
Eine Software für Arbeitszeitmanagement ermöglicht die lückenlose und differenzierte elektronische Erfassung der Arbeitszeit, so wie das aktuelle EuGH-Urteil es vorschreibt. Die Zeiterfassung kann direkt am Arbeitsplatz per PC, über ein Software-Terminal bzw. Telefon oder unterwegs per App auf dem Smartphone erfolgen. Letzteres ist vor allem ein Vorteil für mobile Mitarbeiter, zum Beispiel im Außendienst, im Facility Management oder im öffentlichen Dienst bei Außeneinsätzen wie Verkehrsüberwachung oder Stadtreinigung. Intelligente Automatismen weisen auf fehlende Zeitbuchungen hin und machen die Zeiterfassung sicher und effizient. Die lückenlos erfassten Arbeitszeiten bilden dann die Basis für die Berechnung von Zeitkonten und Zuschlägen sowie die automatische Prüfung von Regeln, etwa maximale Arbeitszeit oder Einhalten von Ruhezeiten. So ermöglicht Arbeitszeitmanagement-Software auch gesetzeskonforme Prozesse. Workforce Management geht jedoch noch einen Schritt weiter: Unsere integrierten Lösungen für Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung nutzen die zentral erfassten Ist-Daten aus dem Arbeitszeitmanagement, um bedarfs-, kosten-, service- und mitarbeiterorientierte Dienstpläne zu berechnen. Dabei berücksichtigen sie auf Wunsch den tatsächlichen Personalbedarf, gesetzliche und tarifliche Vorgaben, Salden und Arbeitszeitmuster der Mitarbeiter sowie deren individuelle Arbeitszeitwünsche.