Stefan Claßen, Senior Sales Manager bei SD Worx, über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Viele sind mit dem EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung unzufrieden. Sind die Bedenken begründet oder ist das Urteil ein berechtigter Schritt, der sogar Chancen für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bringt? Senior Sales Manager von SD Worx, Stefan Claßen, gibt seine Expertenmeinung zum Urteil:

Stefan Claßen, Senior Sales Manager bei SD Worx, über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll die Einhaltung der Höchstarbeitszeitgrenzen zum Schutze der Arbeitnehmer sicherstellen. Ob die Richter mit diesem Urteil die Realitäten und Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt abbilden, ist eine andere Frage. In der Praxis wird vielfach bewusst gegen geltende Regelungen verstoßen und dies im Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So ist es zum Normalfall geworden, abends von zuhause aus noch ein paar berufliche E-Mails zu bearbeiten, um dem nächsten Morgen etwas Druck zu nehmen. Im Zuge der Digitalisierung verschwimmen die Grenzen zwischen Job- und Privatleben – und das ist in der Regel so gewollt. Ob diese Praxis die Gesundheit fördert, ist hingegen fraglich.

Was die technischen Möglichkeiten mit Blick auf die Zeiterfassung angeht, so kann heutzutage jede Aktivität der Arbeitnehmer lückenlos dokumentiert werden, wo und wann auch immer er im Dienste seines Arbeitgebers tätig ist. Insofern stellt es kein Problem dar, auch abendliche Tätigkeiten oder die Arbeit etwa von Außendienstlern zuverlässig und komplett zu erfassen und auszuwerten. Hochentwickelte digitale Zeitwirtschaftslösungen sollten modular aufgebaute und frei konfigurierbare Maßanfertigungen sein, welche auf die individuellen Anforderungen der Unternehmen abgestimmt werden. Sie sollten komplett papierlos und mit mehrstufigen Workflows arbeiten. Im Lichte der zunehmenden Globalisierung empfiehlt sich zudem eine international einsetzbare Lösung.

Letztlich hat das Urteil viele positive Aspekte für alle Beteiligten. Der EuGH schützt damit nicht nur die Arbeitnehmer vor chronischer Überlastung und möglichen Folgekrankheiten, sondern auch die Arbeitgeber vor den (teuren) Konsequenzen eines plötzlichen Leistungsabfalls oder langwieriger Krankheiten. Viele Arbeitgeber müssen nun aktiv werden, um das Urteil für ihren Betrieb wirksam umzusetzen – moderne (digitale) Zeiterfassungssysteme sind bisher vielerorts ebenso wenig Standard wie die komplette Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten. Doch nun kommt Bewegung in diesen Bereich – und das bietet allen Seiten neue Chancen.


Autor: Stefan Claßen,  Dipl. Ing., Senior Sales Manager für Zeitwirtschaftslösungen bei SD Worx

Stefan Claßen, Dipl. Ing., Senior Sales Manager für Zeitwirtschaftslösungen bei SD Worx, (Verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in Bereich Zeitwirtschaft und Zutrittskontrolle)

Über SD Worx:

Als führender europäischer Anbieter bietet SD Worx weltweit Dienstleistungen in den Bereichen Payroll, HR, Rechtsberatung, Schulung, Automatisierung, Beratung und Outsourcing an. Es stellt dabei den Kunden in den Mittelpunkt, setzt ganz auf die Digitalisierung und internationales Wachstum. SD Worx zeichnet aus herausragende Servicequalität, Kundennähe, HR Know-how und internationale Kompetenz. Unsere Services entlasten nicht nur, sie verknüpfen intelligent HR Prozesse und schaffen damit die Basis für zukunftsorientiertes Personal Management und für mehr Zeit für strategische Themen. Inzwischen verlassen sich weltweit mehr als 65.000 große und kleine Unternehmen auf die mehr als 70-jährige Erfahrung von SD Worx.

Post Author: Redaktion des ROBINAUT