Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG, über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

Viele sind mit dem EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung unzufrieden. Ist das Urteil tatsächlich ein Hindernis oder doch eine Chance? Der Generalbevollmächtigte der eurodata AG, Christof Kurz, gibt seine Expertenmeinung zum Urteil.

Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG, über das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten

1. Welche Meinung haben Sie als Experte für Digitalisierung, Unternehmenssoftware oder Prozessautomatisierung zu dem EuGH-Urteil bezüglich Arbeitszeiterfassung?

Der Europäische Gerichtshof hat die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung festgelegt, aber wie die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat und welche Dokumentation gefragt ist, wird erst in den nächsten Wochen und Monaten per Gesetz der Mitgliedsstaaten definiert werden. Eine Rückkehr zur Stechuhr – wie die FAZ vom 15. Mai schreibt – ist kein zeitgemäßer Weg. Stattdessen passen Lösungen, die Arbeitszeitdaten für die Weiterverarbeitung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung bereitstellen, in die moderne Welt einer durchgängigen Digitalisierung und Automatisierung. Der Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht Hand in Hand und so lässt sich auch die nötige Akzeptanz auf allen Seiten erreichen.

Für mich ist das Urteil eine von vielen Chancen, die Prozesse im Unternehmen unter die Lupe zu nehmen und den Schritt Richtung Prozessautomatisierung proaktiv zu gehen und nicht länger nur defensiv auf Gesetzgeber & Co. zu reagieren.

weiter zu: 2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, mit Hilfe von intelligenter Software-Prozessautomation diese Vorgabe zu realisieren? Welche Chancen ergeben sich? Und was ist bei der Einführung einer Digital-Lösung zu beachten?

Post Author: Redaktion des ROBINAUT